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Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichgutauchten - auch Schadensgutachten genannt - ist ein schriftlich festgehaltener Nachweis über die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Die Erstellung oder Inanspruchnahme eines Haftpflichtgutachtens kann notwendig werden, wenn Sie der Geschädigte nach einem Autounfall sind und Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer (den Unfallverursacher) beschädigt wurde.

Das Gutachten stellt die Schadensart und die Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug fest und ist wichtig (zum Teil auch Voraussetzung) für die Einforderung Ihrer Rechte und Ansprüche, sowie die Erstattung aller Kosten beim Unfallverursacher bzw. dessen Verischerung.

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht auf die Ausstellung eines Haftpflichtgutachtens und die Übernahme aller Kosten für die Instandsetzung Ihres Fahrzeuges. Dabei gilt, dass eine Instandsetzung stets so anzusetzen ist, als wäre kein Schaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten.

Hinweis: Als Geschädigter stehen Ihnen meist noch weitere Schadensersatzansprüche zu.
Beachten Sie dabei, dass ein Kfz-Haftpflichtgutachten ausschließlich die Schäden an Ihrem Fahrzeug feststellt und beziffert. Weitere Ansprüche wie bspw. Schmerzensgeld, Anwaltskosten oder auch Verdienstausfall sollten Sie mit Ihrer Versicherung besprechen.
 
Folgende Schadensersatzansprüche könnten nach einem Unfall neben dem Kfz-Gutachten bspw. geltend machen:

  • Kosten für den Sachverständigen / Gutachter

  • Sachschaden am Fahrzeug

  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Kleidung, Brille, Fahrzeug-Ladung)

  • Anwaltskosten

  • Schmerzensgeld

  • Arztkosten

  • Abschleppkosten

  • Bergungskosten

  • Kfz Ab- und Anmeldekosten

  • Standkosten

  • Verdienstausfall

  • Mietwagenkosten

  • Nutzungsausfall

  • Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen

  • Entsorgung

Was kann in einem Haftpflichtgutachten stehen?

 

Neben den Kosten für die Reparatur wird in einem Haftpflichtgutachten in der Regel auch folgendes festgehalten:

  • Wertminderung des Fahrzeugs

  • Technische Daten des Fahrzeugs

  • Angaben zum Halter

  • Restwert oder Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem Totalschaden)

  • Ort und Datum des Gutachtens

Wann besteht Anspruch und wer zahlt ein Haftpflichtgutachten?

 

Generell haben Sie nach jedem Autounfall, bei dem Sie keine Schuld tragen, Anspruch auf ein Unfallgutachten bei einem von Ihnen frei wählbaren Sachverständigen. Hinweis: Die Versicherung des Unfallverursachers wird Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach einen eigenen Gutachter vorschlagen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Gutachter anzunehmen.

Bei besonders hohen Reparaturkosten kann es durchaus vorkommen, dass die gegnerische Versicherung zusätzlich noch ein eigenes Gutachten zum Vergleich erstellen lässt. Die Versicherung zahlt dieses Gutachten selbst. Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten, da die Versicherung des Verursachers für die Kosten aufkommt.

Gut zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden an Ihrem Fahrzeug instand setzen zu lassen. (Vorausgesetzt Ihr Fahrzeug ist noch verkehrssicher.) Sollten Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden, werden Ihnen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer überwiesen. Die Mehrwertsteuer wird ausschließlich auch gezahlt, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug nachweislich instand gesetzt wurde.

Was ist ein Kaskogutachten?

Ein Kaskogutachten können Sie nur erstellen lassen, wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Teil- oder Vollkasko Versicherung haben. Im Zuge der Schadensregulierung ermittelt ein Kaskogutachten die Höhe und den Umfang selbst verursachter Schäden.

 

Ihre Versicherung benötigt bei einem von Ihnen selbstverursachten Unfall oder bei einem Schaden, für den niemand schuldig gemacht werden kann, ein Kaskogutachten vom Gutachter, damit die Höhe des Schadens beurteilt werden kann.

 

Ein Kaskogutachten gibt also - anders als das Haftpflichtgutachten - Aufschluss über die Art und Höhe des Schadens am eigenen Fahrzeug, welcher zudem vom Fahrer selbst oder ohne weitere Fremdeinwirkung verursacht wurde.

 

Entsprechend gilt bei einem Kaskogutachten der Unfallverursacher gleichzeitig auch als Unfallgeschädigter. Ein Kaskoschaden kann also neben einem Autounfall auch durch Unfälle oder Schäden mit bspw. Wildtieren oder durch Unwetter entstehen.

Was kann in einem Kaskogutachten stehen?

 

Als erstes unterscheidet man bei einem Kaskogutachten zwischen Vollkasko- und Teilkaskoschäden. Wie auch beim Haftpflichtgutachten schildern Sie dem Sachverständigen zunächst den Hergang des Unfalls. Das zurufen der Polizei ist bspw. auch bei einem Wildunfall zu empfehlen, damit ein Unfallbericht geschrieben wird.

Anschließend werden die Schäden an Ihrem Fahrzeug begutachtet und mit Fotos, sowie einer detaillierten Dokumentation festgehalten. Sollten Sie oder die Polizei bereits Fotos gemacht haben, stellen Sie diese dem Gutachter immer zur Verfügung. Hinweis: Versuchen Sie bereits am Unfallort Fotos zu machen, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und die Situation es zulässt.

In einem Kaskogutachten werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Kosten für Reparatur

  • Kosten für Ersatzteile

  • Stundenverrechnungssätze

  • Wiederbeschaffungswert

  • Restwert

  • mögliche Wertminderung

 
Grundsätzlich wird all das, was in einem Haftpflichtgutachten berücksichtigt wird, auch in einem Kaskogutachten berücksichtigt. Zu beachten ist, dass Sie hier in der Regel selbst der Kostenträger sind. 

Wer zahlt ein Kaskogutachten und gibt es Ausnahmen?

Da der Schaden durch Eigenverschulden verursacht wurde, muss ein Kaskogutachten in der Regel von Ihnen selbst bezahlt oder über Ihre Versicherung abgerechnet werden. Sofern kein grob fahrlässiges Handeln vorliegt, wird in den meisten Fällen Ihr Anteil zur Selbstbeteiligung fällig.

Die Kosten für bspw. einen Mietwagen werden erfahrungsgemäß nicht von der Versicherung gezahlt. Bei einem Kaskoschaden ist die Kommunikation mit Ihrer Versicherung enorm wichtig und Sie sollten sich jederzeit an die Anweisungen Ihrer Versicherung halten.

Eine Ausnahme kann z.B. eintreten, wenn es sich bei dem Schaden um Vandalismus oder Diebstahl handelt. Hier sollten Sie stets einen Blick in die Leistungen Ihrer Versicherung werfen oder ggf. einfach bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Hinweis: Klären Sie bei einem Kaskoschaden immer vorab die Übernahme möglicher Kosten für einen Kfz Sachverständigen / Unfallgutachter.

Es ist durchaus möglich, dass Ihre Versicherung die Kosten für einen von Ihnen gewählten Gutachter nicht übernimmt und Ihnen ein Gutachter zugewiesen wird. Ein Gutachten der Versicherung kann immer auch durch einen eigenen Gutachter überprüft werden. Die Kosten tragen Sie allerdings dann selbst.

Bei hohen Differenzen kann erfahrungsgemäß eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

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