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Häufige Fragen

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Ein Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall im Zuge der Beweissicherung festgehalten werden soll. Ein Gutachten ermittelt anfallende Reparaturkosten, sowie weitere zu erwartende Kosten wie z.B. Mietwagenkosten.

Sind Sie der Geschädigte und tragen keine Schuld am Unfall, sollten Sie immer auf ein Gutachten bestehen und bereits am Unfallort auf bestimmte Punkte achten. (Lesen Sie auch: "Wie gehe ich als Geschädigter nach einem Unfall vor?")

 

Auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden zu erkennen sind, kann ein Gutachten durchaus Sinn machen, um unter anderem eine verbogene Achse feststellen oder auch Folgeschäden mit dem Unfall in Verbindung bringen zu können.

Merke: Sind nach einem Unfall Kosten zu erwarten, gehen Sie zum KFZ-Gutachter!

Wie viel kostet ein Unfallgutachten?

Sind Sie der Geschädigte? Dann kostet Sie das Gutachten nichts, da der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten zu tragen hat. Dennoch gibt es für Kfz Sachverständige keine allgemein gültige Preistabelle. Ein Sachverständiger / ein Gutachter setzt seine Preise selbst fest.

Hinweis: Akzeptieren Sie als Geschädigter niemals einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter. Sie haben das Recht auf die freie Wahl Ihres Kfz Sachverständigen.

Leider können wir Ihnen vorab keinen Pauschalbetrag für das Gutachten nennen, da die Kosten je nach Schadenshöhe und Umfang des Schadens variieren. Dennoch möchten wir Ihnen ein grobes Rechenbeispiel mit auf den Weg geben:

 

  • Schadenshöhe 1.000 € - Gutachtenkosten* 35 % (350 €)

  • Schadenshöhe 20.000 € - Gutachtenkosten* 7,5 % (1.500 €)

    • (* prozentual zur Schadenshöhe)

Was muss ich als Geschädigter beachten?

Das Wichtigste vorab: Überlassen Sie das Gutachten und die Schätzung des Schadens nicht dem, der es bezahlen muss. Das bedeutet konkret, überlassen Sie das Gutachten nicht dem Unfallverursacher.

Sie als Geschädigter haben immer das Recht auf die Wahl eines eigenen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen.

Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch und lassen Sie sich alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall angefallen sind vom Unfallverursacher und dessen Versicherung erstatten. Dazu gehören nicht nur die reinen Kosten des Schadens am KFZ, sondern bspw. auch Kosten wie Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Mietwagengebühr oder auch Anwaltskosten.

Wie gehe ich als Geschädigter nach einem Unfall vor?

  • Unfallstelle absichern

  • Nach Unfallbeteiligten schauen

  • Polizei rufen

  • ggf. Versicherung informieren

  • KFZ Sachverständigen Mirco Adam kontaktieren


Selbstverständlich hat das Absichern der Unfallstelle oberste Priorität. Ist das erledigt, sollten Sie auch nach den Beteiligten schauen, um Verletzungen auszuschließen oder ggf. den Krankenwagen rufen zu können.

Grundsätzlich ist das zurufen der Polizei immer ratsam, auch wenn es auf den ersten Blick nur nach einem "kleinen Rempler" aussieht. Sollte sich im Nachgang nämlich doch herausstellen, dass der Schaden größer ist, würde es schwer zu beweisen, dass dieser dem Unfall zuzuordnen ist.

Ein Polizeibericht des Unfalls hilft Ihnen bei der Versicherung und auch beim Gutachter. Hinweis: Das zurufen der Polizei nach einem Unfall verursacht selbstverständlich keine Kosten.

Nun können Sie, wenn möglich, auch schon Ihre Versicherung informieren. Dies kann die Bearbeitung im Anschluss durchaus beschleunigen. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit uns als KFZ Sachverständige und Unfallgutachter auf. Wir beantworten Ihnen vorab bereits gerne alle Fragen und vereinbaren einen Termin für das Gutachten an Ihrem Unfallfahrzeug. 

Bei Ihrem Termin wird die Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug kalkuliert. Des Weiteren ermitteln wir auch eine evtl. anfallende Nutzungsausfallentschädigung, sowie den Restwert Ihres Fahrzeugs.

Wichtig: Die Kosten für ein Unfallgutachten müssen Sie als Geschädigter selbstverständlich NICHT übernehmen.

Bitte denken Sie stets an Ihr Recht auf die freie Wahl eines KFZ Sachverständigen. Leider kommt es durchaus vor, dass Versicherungen des Unfallverursachers versuchen, Ihnen einen Gutachter aufzuzwingen, um den zu zahlenden Schadenersatz möglichst gering zu halten. Bitte willigen Sie hier niemals ein. Ein Unfallgutachten im Auftrag der Versicherung vom Unfallverursacher müssen Sie nicht akzeptieren.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter nach einem Unfall?

Ein Unfall ist nicht nur aufgrund des Schadens am Fahrzeug bereits ärgerlich, oft hat man im Anschluss auch noch weitere organisatorische Herausforderungen zu meistern. Prüfen Sie daher stets, ob Ihnen im Zuge von Schadensersatz folgende Ansprüche zustehen:

  • Anspruch auf freie Werkstatwahl

  • Anspruch auf einen Mietwagen

  • Anspruch auf Erstattung von Kosten öffentlicher Verkehrsmittel

  • Anspruch auf einen Anwalt

  • Anspruch auf Schmerzensgeld

Dies sind Ansprüche, die Sie in der Regel immer haben. Ihre Versicherung hilft Ihnen bei Fragen zum Thema Ansprüche aber gerne weiter. Weitere mögliche Ansprüche finden Sie in unserem Artikel zum Thema "Was ist ein Haftpflichtgutachten?"

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